Sicherheit im Freibad
Sicherheit und Ordnung in den Freibädern: AfD-Fraktion fordert Ausweispflicht und Ausweishinterlegung für Saison 2027
Hamm-Rhynern. Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern setzt sich für mehr Sicherheit in den städtischen Freibädern ein. Mit einem aktuellen Antrag an die Bezirksvertretung soll der Rat der Stadt Hamm sowie die Stadtwerke Hamm GmbH als Betreibergesellschaft aufgefordert werden, zur Freibadsaison 2027 ein verbindliches Sicherheitskonzept umzusetzen. Kern des Vorstoßes sind eine Ausweispflicht ab 14 Jahren sowie die Hinterlegung des Dokuments während des Badebesuchs.
Freibäder müssen Orte der unbeschwerten Erholung für Familien, Kinder, Jugendliche und Senioren bleiben. Vor dem Hintergrund wiederholter gravierender Sicherheitsvorfälle, Respektlosigkeiten gegenüber dem Personal und gewalttätiger Übergriffe in Freibädern in Nordrhein-Westfalen und bundesweit sieht die AfD-Fraktion auch für die Stadt Hamm dringenden Handlungsbedarf. Berichte besorgter Badegäste hätten diesen Schritt notwendig gemacht.
Der Antrag umfasst drei zentrale Maßnahmen:
-
Ausweispflicht ab 14 Jahren: Jeder Badegast ab Vollendung des 14. Lebensjahres muss beim Eintritt ein gültiges amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorlegen.
-
Hinterlegung als Pfand oder digitale Erfassung: Der Ausweis wird am Einlass als Pfand sicher hinterlegt und erst beim Verlassen des Bades zurückgegeben. Alternativ soll bei organisatorischen Hürden eine lückenlose digitale Erfassung der Identitätsdaten erfolgen.
-
Konsequente Durchsetzung von Hausverboten: Bei Vandalismus, Bedrohungen oder Übergriffen soll die Identität sofort festgestellt, ein Hausverbot verhängt und Straftaten ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden.
Schutz vor Anonymität und Entlastung des Personals
„Wir müssen potenziellen Störern und Randalierern konsequent die Anonymität entziehen“, betont der Fraktionsvorsitzende Julian-Bert Schäfer. „Wer weiß, dass sein Ausweis an der Kasse liegt, überlegt sich Fehlverhalten zweimal. Das schafft eine unmittelbare präventive Abschreckung.“.
Darüber hinaus diene die Maßnahme dem Schutz und der Entlastung des Badepersonals sowie der Sicherheitskräfte: Kommt es dennoch zu Zwischenfällen, liegen die Personalien der Verursacher bereits vor und können unverzüglich an die Polizei übergeben werden. Hausverbote laufen so nicht mehr ins Leere, sondern können rechtssicher und dauerhaft durchgesetzt werden.
Kommentar hinzufügen
Kommentare